DSW fordert IKB-Geschädigte zum Handeln auf
Aktionären der Mittelstandsbank IKB dürfte der 20. Juli 2007 in schlechter Erinnerung sein. An diesem Tag meldete die Bank, dass die Unsicherheit im Zuge der US-Hypothekenkrise „praktisch keine Auswirkungen“ auf die eigene Ertragslage habe. Anleger, die die Meldung zum Einstieg nutzten, haben das bitter bezahlt. Schon zehn Tage später konnte die Bank nur durch eine Milliardenbürgschaft der KfW vor dem Zusammenbruch gerettet werden. Seither hat die Aktie fast 90 Prozent ihres Wertes eingebüßt.
Doch für Anleger, die in den zehn Tagen zwischen 20. und 30. Juli 2007 IKB-Anteile erworben haben, gibt es Hoffnung. Sie haben die Chance, Ersatzansprüche wegen „Unterlassung einer Ad-Hoc-Mitteilung“ gegen die Gesellschaft geltend zu machen. Allerdings ist Eile geboten, da die Verjährungsfrist Ende Juli 2008 abläuft. „Wir empfehlen daher die Einleitung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens bei der Vergleichsstelle ÖRA in Hamburg“, erklärt DSW-Jurist Carsten Heise. Dadurch kann das Verjährungsrisiko ausgeschaltet werden.
Für Mitglieder bietet die DSW ein ausführliches Schreiben zum Verfahrensablauf. Auf Wunsch können Mitglieder auch ein umfangreiches Infopaket mit Musterantrag für das Güteverfahren erhalten.
Nähere Informationen erteilt DSW-Mitarbeiterin Anstrid Heymanns unter der Telefonnummer 0211/669733 oder per Mail: astrid.heymanns@dsw-info.de.
Wir bieten diese Dienstleistung nur zahlenden Mitgliedern an. Nichtmitglieder, die ebenfalls am Verfahren teilnehmen wollen, sollten sich der DSW als Mitglied anschließen.