DSW fordert Kaupthing-Betroffene auf, Ansprüche unverzüglich anzumelden
Die isländische Finanzaufsicht hat für die in Not geratene Kaupthing-Bank am 30. Oktober 2008 den so genannten Entschädigungsfall festgestellt. Damit können nun auch die etwa 30000 deutschen Kunden der hiesigen Niederlassungen Kaupthingedge ihre Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds geltend machen.
„Sobald der Entschädigungsfall festgestellt wurde, hat der Fonds maximal drei Monate Zeit, Anleger zu entschädigen“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Bis zu 20.887 Euro je Anleger sind durch den isländischen Fonds besichert. Unklar ist, welche Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche bestehen. „Daher empfehlen wir den Betroffenen, ihre Ansprüche schnellstmöglich anzumelden“, so Hocker.
Allerdings wird die Entschädigungseinrichtung durch die isländischen Banken finanziell ausgestattet. Da alle Banken des Landes Not leidend sind, und selbst der Staat am Rande der Zahlungsunfähigkeit steht, ist fraglich, ob und in welcher Höhe Anleger bedient werden.
Auf DSW-Nachfrage rät das Bundesfinanzministerium dennoch dazu, seine Forderungen jetzt geltend zu machen. Denn die Bundesregierung steht mit den isländischen Behörden in Verhandlungen, damit deutsche Anleger entschädigt werden können.
Die entsprechenden Formulare, um Forderungen anzumelden, finden sich auf der Seite der deutschen Tochter www.kaupthingedge.de.