DSW informiert: Shell-Aktionäre werden nun entschädigt
Vor knapp vier Jahren musste der Ölmulti Shell einräumen, dass er seine Öl-Reserven zu hoch geschätzt hatte. Die Folge waren heftige Kursverluste, durch die Anteilseigner einen Großteil ihres eingesetzten Kapitals verloren. Seitdem laufen in den USA und Europa Schadensersatzklagen, mit denen die Geschädigten Teile ihrer Verluste zurückholen wollen.
Jetzt ist es soweit: „Ein erster Entschädigungstopf mit 120 Millionen Dollar wird an geschädigte Shell-Aktionäre ausgeschüttet“, erklärt DSW-Geschäftsführerin Jella Benner-Heinacher. Profitieren können von diesem US-Topf auch europäische Anleger – wenn sie sich rechtzeitig beim US-Anspruchsverwalter melden.
Shell-Aktionäre, die sich bis 5. August bei unserer holländischen Schwestervereinigung VEB für die europaweite Entschädigungsklage registriert haben (www.shellcompensation.com), können abwarten. Die VEB hat ihre Daten an den US-Anspruchsverwalter weitergeleitet. Dieser schickt Betroffenen bis spätestens 1. September die Formulare direkt zu. Die Formulare müssen bis zum 18. November ausgefüllt an den Anspruchsverwalter zurückgesendet werden.
Shell-Aktionäre, die noch nirgendwo registriert sind, sollten sich getrennt für die europäische Sammelklage (www.shellcompensation.com) und den US-Topf (www.shellsecsettlement.com) anmelden. Anleger, die Fragen haben oder Hilfestellung benötigen, können sich an die DSW (Angela Davidi, Tel: 0211/669718) wenden.