DSW rät zur Eile: Shell-Geschädigte müssen Ansprüche jetzt anmelden
Für die falsche Berechnung seiner Ölreserven und die daraus resultierenden massiven Kursverluste muss der Ölkonzern Shell seine Anteilseigner entschädigen. Ein entsprechendes Urteil der SEC ist rechtskräftig. Ansprüche haben auch Anleger aus Europa.
In einem ersten Schritt werden nun 120 Millionen Dollar Schadensersatz vom Anspruchsverwalter in den USA verteilt. Deutsche Anleger, die davon profitieren wollen, müssen sich jetzt unverzüglich melden. Die entsprechenden Formulare müssen bis zum 18. November 2008 ausgefüllt an den Anspruchsverwalter zurückgesendet werden (Es gilt das Datum des Poststempels). Zu finden sind die Unterlagen für die Teilnahme am US-Topf unter www.shellsecsettlement.com.
Getrennt davon gibt es auch eine europäische Sammelklage unter www.shellcompensation.com können sich betroffene Shell-Aktionäre für weitere Informationen registrieren lassen. Der Abschluss des europäischen Verfahrens wird für 2009 erwartet. Anleger, die Fragen haben oder Hilfestellung benötigen, können sich an die DSW (Angela Davidi, Tel: 0211/669718) wenden.