DSW stellt Strafanzeige gegen Verantwortliche der Hypo Real Estate
Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) hat am heutigen Dienstag, 14. Oktober 2008, bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Hypo Real Estate Holding AG eingereicht.
Mit dieser Anzeige möchte die DSW mögliche Straftatbestände durch die Justizbehörden überprüfen lassen. „In den vergangen Tagen haben sich für uns gleich mehrere Verdachtsmomente ergeben. Diese wollen wir allesamt prüfen lassen“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Neben einer möglichen fehlerhaften Kapitalmarktinformation nach § 400 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) sind auch ein Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation gemäß § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie der Betrugsverdacht gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) Grundlage unserer Strafanzeige.
So scheint die HRE die Finanzaufsicht BaFin am 26. September 2008 von ihrer Finanzierungsnot berichtet zu haben. Nur einen Tag zuvor hatte HRE auf einer Investorenkonferenz noch von „stabiler Lage“ und Liquiditätspuffern in Höhe von 33 Mrd. Euro berichtet. Eine Ad-hoc-MIttteilung über die Schieflage und die Notwendigkeit einer Staatsintervention ging sogar erst am 29. September über die Nachrichtenagenturen.
„Der Kursrutsch vor Bekanntgabe der Notwendigkeit eines Rettungspaktes lässt zudem vermuten, dass Insider am Freitag (26. September) verkauft haben“, so DSW-Landesgeschäftsführerin Daniela Bergdolt.