VW-Sonderweg endlich abschaffen!
Mit Unverständnis reagiert die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) auf den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, das VW-Gesetz neu aufzulegen. „Es wäre deutlich sinnvoller, das Gesetz ersatzlos zu streichen“, kommentiert Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
Im Herbst 2007 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das alte, seit 48 Jahren existierende VW-Gesetz zu Fall gebracht. Doch damit will sich die Berliner Regierung anscheinend nicht abfinden und stattdessen die besonders strittige „Sperrminorität“-Klausel gesetzlich zementieren. Anders als bei anderen Unternehmen (in der Regel liegt die Schwelle bei 25 Prozent) können bei VW alle wichtigen Entscheidungen schon von einer 20-prozentigen Sperrminorität blockiert werden. Mit anderen Worten: Niedersachsen hat mit seinem 20,1-Prozent-Anteil an Volkswagen ein breites Veto-Recht.
Beschlüsse gegen die Interessen des Landes würden damit de facto unmöglich. „Obwohl Niedersachsen nach Porsche (hält über 30 Prozent) nur noch zweitgrößter Aktionär ist, wird dem Bundesland damit eine herausragende Stellung eingeräumt“, kritisiert Hocker. Sein Fazit: „Es ist schon bedauerlich, dass Volkswagen einfach kein normales Unternehmen werden darf“. Zumal auch die Novelle des Gesetzes vor dem EuGH keinen Bestand haben dürfte.