DSW: Aktionäre legen geschlossen Beschwerde gegen T-Online Spruch ein
Im Streit um die Abfindung für den Zwangsausschluss beim Internet-Dienstleister T-Online gehen die von der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) vertretenen Aktionäre geschlossen den Weg zur Beschwerdeinstanz: „Alle 32 Anleger, die wir in diesem Fall vertreten, haben sich unserem Vorschlag angeschlossen und Beschwerde gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts eingereicht“, erklärt der DSW-Geschäftsführer Carsten Heise.
Zur Erinnerung: Das Landgericht Frankfurt hatte am 13. März 2009 den Aktionären, die im Jahr 2005 von der Deutschen Telekom per Zwangsumtausch in Telekom-Aktien aus der verschmolzenen Internet-Tochter T-Online herausgedrängt worden waren, einen Nachschlag von 1,15 Euro je Aktie zugesprochen. „Diese Summe ist absolut unbefriedigend für jeden Aktionär. Darauf kann man es nicht beruhen lassen“, erklärt Heise.
Die Beschwerde der DSW-Anleger stützt sich vor allem auf die Tatsache, dass das Landgericht bei seiner Urteilsfindung kein neues Wertgutachten über den wahren Wert der T-Online-Anteile in Auftrag gegeben hat. Stattdessen stützten sich die Richter bei ihrem Spruch allein auf den Börsenpreis, nicht auf das Ertragswertverfahren. „Das ist hier nur die halbe Wahrheit und wird auch von Rechtsexperten scharf kritisiert“, so Heise. Nun soll das Oberlandesgericht Frankfurt die Beschwerde prüfen.