DSW beantragt gerichtliche Bestellung des Sonderprüfers bei der IKB
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat am Montag, den 24. August 2009, beim Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB (gemäß § 142 Abs. 2 AktG) gestellt. Der Antrag wurde mit Hilfe privater Aktionäre gestellt, die über das nötige Stammkapital verfügen. Ziel des Antrags ist die Wiedereinsetzung von Sonderprüfer Dr. Harald Ring, der im März auf der außerordentlichen Hauptversammlung der IKB mit den Stimmen des Großaktionärs Lone Star abberufen worden war. Dr. Ring soll die im Jahr 2008 begonnene umfassende Prüfung, die kurz vor dem Abschluss stand, nach dem Willen der Anlegerschützer zu Ende bringen.
Die DSW macht damit ihre Ankündigung wahr, die Absetzung des Prüfers kurz vor der Zielgeraden keinesfalls zuzulassen. „Wir brauchen diese Sonderprüfung um Klarheit darüber zu erhalten, wie es zum Beinahe-Zusammenbruch der Bank kommen konnte und wer dafür verantwortlich ist“, erklärt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW. Mit dem gerichtlichen Antrag ist die Schutzvereinigung diesem Ziel einen Schritt näher gekommen.