DSW fordert EnBW zur Schadensersatzklage auf
Mit Hilfe eines Aktionärs der EnBW fordert die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW auf, Schadensersatzansprüche wegen unrechtmäßiger Zahlungen an Ex-Vorstandschef Professor Utz Claassen durchzusetzen. Die Ansprüche richten sich gegen ehemalige und aktuelle Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft sowie gegen Herrn Professor Claassen.
Hintergrund sind die Zahlungen an den Ex-Vorstands-chef nach dessen Ausscheiden zum 30. September 2007. Einerseits wurden Herrn Claassen bis zum 30. April 2008 weitere Bezüge bezahlt, obwohl er keinerlei Leistungen für das Unternehmen mehr erbracht hat. Der eingetretene Vermögensschaden der Gesellschaft beläuft sich auf 1,6 Millionen Euro. Zudem wurde Herrn Claassen ein fragwürdiges unbefristetes Übergangsgeld in Höhe von ca. 400.000 Euro jährlich bis zum Erreichen des Rentenalters zugesagt. „Diese Zahlungen verstoßen gegen § 87 Aktiengesetz sowie gegen Regelungen des Corporate Governance Kodex“, erklärt DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.
Den Schaden soll das Unternehmen nun einklagen, fordert die DSW. Ein Aufforderungsschreiben an die EnBW ist verschickt. Darin wurde auch eine Frist gesetzt. Bis zum 20. April 2009 hat das Unternehmen Zeit, entsprechende Klageschriften einzureichen. „Sämtliche für eine Klage notwendige Tatsachen sind bekannt. Daher reicht diese kurze Frist durchaus, um entsprechende Klageschriften zu verfassen“, so Hocker. Sollte innerhalb dieser Frist keine Klage erhoben werden, wird die DSW über einen Aktionär selbst einen Antrag auf Klagezulassung stellen.