DSW-Hinweis: Meldefrist im Shell-Entschädigungsverfahren beginnt
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) weist darauf hin, dass im Entschädigungsverfahren um falsch bewertete Reserven beim Ölkonzern Shell jetzt Schadensersatzansprüche angemeldet werden können. „Der Startschuss zur Auszahlung der Entschädigungen in diesem europaweit bisher einmaligen Verfahren ist offiziell gefallen“, so Jella Benner-Heinacher, Geschäftsführerin der DSW.
Insgesamt stehen in diesem europäischen Entschädigungsverfahren 389 Millionen Dollar zur Ausschüttung bereit. Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben Shell-Aktionäre, die zwischen 8. April 1999 und 18. März 2004 Anteile gekauft haben. Ansprüche müssen bis zum 5. November 2010 angemeldet sein. „Ansprüche können Anleger auch dann anmelden, wenn sie sich schon einem der US-Verfahren registriert haben“, so Benner-Heinacher.
Anleger, die sich bereits in eine Infoliste dieses Entschädigungsverfahrens eingetragen haben, werden automatisch benachrichtigt und mit den notwendigen Meldeunterlagen versorgt. Alle anderen können sich für nähere Informationen an die DSW wenden. Per Tel: 0211/6697-32 oder via Internet: www.dsw-info.de.