DSW: Shell-Entschädigungsprozedur kann beginnen
Seit einem Jahr warten Geschädigte Shell-Aktionäre auf diese Nachricht - nun ist sie da. Ein niederländisches Berufungsgericht hat den Vergleich zwischen dem Öl-Konzern Shell und der Entschädigungsstiftung Stichting für verbindlich erklärt (siehe Presseerklärung der Stiftung). Damit kann das Entschädigungsverfahren nun starten. „Wir freuen uns sehr, dass es endlich losgeht“, erklärt Jella Benner-Heinacher, Geschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die über ihre europäische Dachorganisation Euroshareholders an der Stiftung teilnimmt. „Dieser Vergleich ist EU-weit einzigartig und hat gerade in Deutschland Vorbildcharakter“, so Benner-Heinacher.
Insgesamt stehen 352,6 Millionen Dollar Kompensation und zusätzlich 28,4 Millionen Dollar zur Angleichung an das US-Verfahren zur Verfügung. Hinzu kommen 12,5 Millionen Dollar Aufwandsentschädigung. Betroffen sind Anleger, die Shell-Aktien zwischen 8. April 1999 und 18. März 2004 gekauft haben. Sobald wie möglich wird die niederländische Stiftung weitere Informationen über die Teilnahme am Kompensationsverfahren und die entscheidenden Fristen mitteilen.
Seit Monaten ruft die DSW in Deutschland Geschädigte dazu auf, sich für das Kompensationsverfahren zu registrieren. Wer dies bisher dennoch nicht getan hat, erhält weitere Informationen auf der Internet-Seite: www.royaldutchshellsettlement.com. Bis zur Anmeldung der Ansprüche wird allerdings noch einige Zeit ins Land gehen.
Anleger können aber jetzt schon ihre Kontaktdaten unter www.shellcompensation.com (Unterpunkt Register) bei der niederländischen Partneraktionärsvereinigung der DSW, der VEB, hinterlassen. Dann werden sie benachrichtigt, sobald man die Ansprüche anmelden kann. Alle bereits registrierten Aktionäre warten einfach ab.