DSW sieht Signalwirkung in Hamburger Lehman-Urteil
Das Hamburger Landgericht hat heute einem Anleger von Lehman-Zertifikaten wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die Hamburger Sparkasse (Haspa) Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Sparkasse im Jahr 2006 gleich in zwei Punkten falsch beraten hatte. Einerseits stellte das Landgericht darauf ab, dass die Bank nicht auf die fehlende Zugehörigkeit der Lehman-Papiere zur Einlagensicherung hingewiesen hatte, andererseits unterstellten die Richter der Haspa ein „wirtschaftliches Eigeninteresse“.
Für die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) ist dieses Urteil wegweisend: „Damit hat zum ersten Mal ein Landgericht im Fall Lehman ein klares Urteil zugunsten der Verbraucher gesprochen“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.
Obwohl das Hamburger Urteil vorerst nicht rechtskräftig wird, weil die Sparkasse in Revision gehen will, sieht die Schutzvereinigung in dem heutigen Urteil eine positive Signalwirkung. „In der aktuellen Rechtssprechung wird eine klare Tendenz zur Stärkung der Anleger- und Verbraucherrechte deutlich“, so Hocker. So hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) fast zeitgleich Kundenrechte gegenüber Bankberatern gestärkt.