DSW warnt vor Fristaufweichung
In Berlin wird über das zweite Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung und die darin ermöglichte Verstaatlichung der Problembank Hypo Real Estate diskutiert. Aktionäre müssen dadurch mehrere Kröten schlucken. So werden klassische Aktionärsrechte eingeschränkt. Selbst der grundgesetzlich verbriefte Schutz des privaten Eigentums wird per Gesetz aufgeweicht. Dies ist bereits ein unverdaulicher Eingriff in die Privatrechte, den das Finanzministerium mit der besonderen Schieflage der HRE rechtfertigt. Die DSW prüft eine Verfassungsbeschwerde dagegen. Der Gesetzgeber hat diesen Tabubruch stets dadurch abzumildern versucht, dass er diesen Schritt zur „Ultima Ratio“ erklärt hatte. Zudem sollte dies durch die Befristung des Gesetzes auf den 30. Juni 2009 ein einmaliger Eingriff bleiben.
Bei der Expertenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages lief die Diskussion jedoch in eine neue Richtung. Viele Abgeordnete aus der Regierungskoalition schlugen vor, diesen Stichtag kappen, um für weitere Problemfälle gewappnet zu sein. Es kann nicht zugelassen werden, dass die Enteignung als politischer Eingriff generell salonfähig wird. „Irgendwann ist der Punkt erreicht, wo Schluss sein muss. Mit diesen Plänen wird die letzte Tabugrenze überschritten“, kritisiert Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.).
so Hocker. Sollte die Befristung des Gesetzes fallen, wird die DSW alle rechtlichen Register ziehen, um dies zu verhindern.