DSW warnt: Fristende für GM-Anleihegläubiger naht
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) weist darauf hin, dass das Fristende für Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren von General Motors in den USA naht. Bis zum 30. November müssen alle Ansprüche, die Anleihebesitzer gegenüber GM haben, beim zuständigen Insolvenzverwalter eingegangen und damit angemeldet sein.
Betroffen sind hiervon die Besitzer der in Euro notierten Anleihen (mit den ISIN-Nummern XS0171942757 und XS0171943649). Sie müssen ihre Ansprüche selbstständig anmelden: „Wir raten allen GM-Gläubigern, das entsprechende ‚Proof-of-Claim-Formular‘ schnellstmöglich auszufüllen und zu verschicken“, so Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW. Die Erfahrung vergangener Fälle zeigt, dass die Post teilweise bis zu 10 Tage unterwegs sein kann.
Das ausschließlich englischsprachige Proof-of-Claim-Formular können Betroffene im Internet herunterladen. Die DSW bietet ihren Mitgliedern kostenlos eine detaillierte deutschsprachige Ausfüllanleitung an. Weitere Informationen unter www.dsw-info.de.