DSW zieht wegen IKB-Sonderprüfung vor Gericht
Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) wird beim Landgericht Düsseldorf einen Antrag auf Fortsetzung der Sonderprüfung im Zusammenhang mit der Schieflage bei der Mittelstandsbank IKB stellen. „Für mögliche Schadensersatzansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte der Bank sind die Ergebnisse dieser Sonderprüfung ganz entscheidend. Deshalb werden wir nicht zulassen, dass der Großaktionär Lone Star diese Ermittlungen unter den Teppich kehrt“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.
Ende März war Sonderprüfer Dr. Harald Ring auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der IKB auf Betreiben Lone Stars (kontrolliert 90 Prozent der Anteile) abberufen worden. Dagegen wird die DSW nun juristisch vorgehen: „Wir werden nicht die nächste Hauptversammlung abwarten, sondern direkt bei Gericht auf Wiedereinsetzung der Sonderprüfung klagen“, so Hocker. Möglich ist diese gerichtliche Einsetzung, weil die bisherige Sonderprüfung durch HV-Beschluss beendet worden ist. Über das erforderliche Stimmenquorum von 100.000 Euro (Nennwert) oder 1 Prozent vom Grundkapital verfügt die DSW mühelos. Das Gericht muss entscheiden, ob im Zusammenhang mit der Schieflage der IKB Anzeichen für Unredlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit erkennbar sind, um die Sonderprüfung fortzusetzen.
Gleichzeitig prüft die Schutzvereinigung, ob die bisherigen Ergebnisse der Sonderprüfung als Zwischenbericht den Aktionären auf der nächsten Hauptversammlung im August 2009 zugänglich gemacht werden können.