DSW stellt Antrag auf Ergänzung der HRE-Tagesordnung
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat heute beim Amtsgericht München einen „Antrag auf gerichtliche Ermächtigung“ nach § 122 Abs. 3 AktG gestellt. Damit wollen die Anlegerschützer erreichen, dass das von ihnen vorgeschlagene Rückkaufsrecht für Aktionäre auf die Tagesordnung der Hauptversammlung (HV) der HypoRealEstate gesetzt wird, die am 5. Oktober den Squeeze-out der freien Aktionäre beschließen soll.
Im Kern geht es der DSW darum, dass der Finanzmarktstabilisierungfonds SoFFin den ausscheidenden Minderheitsaktionären ein verbrieftes und unwiderrufliches Recht auf den Aktienrückkauf einräumt, falls die HRE nach ihrer Sanierung reprivatisiert wird. Der Preis des Rückerwerbs soll dem Barabfindungspreis plus Zinsen entsprechen. „Mit dieser Regelung können endlich die Interessen von Bund Minderheitsaktionären in Einklang gebracht werden“, argumentiert DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.
Im Juni hatte die DSW einen entsprechenden Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung bei der HRE gestellt. Doch dieser wurde vom Unternehmen mehrfach als unzulässig abgelehnt. „Die Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir geben uns damit nicht zufrieden“, so Daniela Bergdolt, Landesgeschäftsführerin der DSW in Bayern. Sie vertritt den Antrag der DSW bei Gericht.