DSW fordert Nachbesserung beim Übernahmegesetz
Porsche-Volkswagen, Deutsche Bank-Postbank und nun ACS-Hochtief: Die Fälle mehren sich, in denen Minderheitsaktionäre mit völlig unattraktiven und unangemessenen Übernahmeangeboten konfrontiert werden. „Es wird immer offensichtlicher, dass diese Fälle Ausdruck einer Lücke im Übernahmegesetz sind“, so Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW).
Die Offerten genügen zwar dem vorgeschriebenen Minimum, aber von der Idee des Wertpapierübernahmegesetzes (WPüG), Privatanlegern im Falle von Kontrollwechseln einen geordneten Ausstieg gegen angemessene Abfindung zu garantieren, sind solche Angebote weit entfernt. „Sie nützen allein dem Großaktionär, der damit seine lästige Pflicht erfüllt und anschließend frei in der Wahl seiner Waffen ist“, so Hocker.
Die Aktionärsschützer regen daher konkrete Nachbesserungen beim Gesetz an, um Privatanleger besser zu schützen: So soll laut DSW eine zweite Angebotsschwelle bei 50 Prozent eingezogen werden. „Erreicht ein Bieter diesen Anteil, dann kann er das Zielobjekt konsolidieren. Spätestens dann ist es Zeit, ein neues Übernahmeangebot an alle Anleger zu machen“, so Hocker. Zudem fordert die DSW, dass das Angebot in bar erfolgen soll und gerichtlich überprüfbar sein soll. „So kann neutral festgestellt werden, ob es angemessen ist“.