DSW gewinnt Rechtsstreit mit der IKB: Sonderprüfer kann weiterarbeiten
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. hat den Rechtsstreit mit der IKB um die Wiedereinsetzung des Sonderprüfers Dr. Harald Ring gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Beschwerde der IKB gegen das für die DSW positive OLG-Urteil vom 9. Dezember 2009, die so genannte „Gehörsrüge“, zurückgewiesen und zugleich die Aussetzung des Verfahrens mit Rücksicht auf den Bundesgerichtshof (BGH) abgelehnt. Dort hat die IKB Rechtsbeschwerde eingelegt.
Damit ist die Entscheidung der Düsseldorfer Richter rechtskräftig: „Einer sofortigen Fortsetzung der Sonderprüfung dürfte nichts mehr im Weg stehen“, ist DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker überzeugt. Besonders erfreulich: Nach dem Landgericht hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf der DSW ohne Abstriche Recht gegeben: „Das OLG ist unserer Argumentation in vollem Umfang gefolgt“, so Hocker. Die Schutzvereinigung fordert eine Wiederaufnahme der Sonderprüfung, um endlich Klarheit darüber zu erlangen, wie es zum Beinahezusammenbruch der Bank im Jahr 2007 kommen konnte.
Die Sonderprüfung wurde 2008 begonnen und durch Großaktionär Lone Star mittels HV-Beschluss im März 2009 gestoppt. Dagegen hatte die DSW mit Hilfe privater Aktionäre gerichtlich geklagt.