Versteckte Provisionen: DSW Musterbrief sorgt für Aufklärung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach klargestellt, dass Banken und Finanzdienstleister ihre Kunden über Provisionen, Kickbacks und andere Rückvergütungen aufklären müssen, die sie vom Produktanbieter erhalten. „Damit werden Verbraucherrechte massiv gestärkt.“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Diese Rechtsprechung gilt offenbar auch bei banken-unabhängigen Finanzberatern und -vermittlern. „Mehrere Gerichte haben Finanzberater zu Schadensersatz verurteilt, weil sie Provisionen nicht offenlegten“, so Hocker.
Die DSW geht nun davon aus, dass diese Urteile Signalwirkung haben und zu einer Welle von Prüfungen in der Branche führen werden. Grundsätzlich hat jeder Kunde, der in den vergangenen Jahren Produkte über Finanzberater erworben hat, einen Anspruch auf Aufklärung über die Höhe der Kickbacks. Dieses Recht sollten Anleger nutzen: „Spätestens jetzt ist die Zeit, vom Finanzberater die Höhe der Provisionen zu erfragen“, bestätigt DSW-Geschäftsführer Marc Tüngler.
Die DSW hat einen Musterbrief entwickelt, mit dem jeder Kunde eine entsprechende Anfrage bei seinem Finanzberater stellen kann. Der Musterbrief ist kostenlos hier oder bei der DSW (www.dsw-info.de) erhältlich.