DSW: Dell-Aktionäre können Ansprüche anmelden
In den USA steht eine Sammelklage gegen den Computerhersteller Dell Inc. wegen fehlerhafter Bilanzierung kurz vor dem Abschluss. Die Parteien haben sich auf eine Entschädigung von insgesamt 40 Millionen US-Dollar geeinigt. Die DSW weist darauf hin, dass Geschädigte zügig ihre Ansprüche anmelden sollten: „Das Geld wird nach einem bestimmten Schlüssel unter Aktionären aufgeteilt, die Dell-Aktien zwischen dem 16. Mai 2002 und dem 8. September 2006 gekauft haben und jetzt Ansprüche stellen“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Bis zum 11. Mai 2010 müssen die Unterlagen in den USA eingereicht werden.
Konkret müssen Betroffene ein so genanntes „Proof-of-Claim“-Formular ausfüllen und an den Claim-Administrator senden. Dies geht entweder online oder auf dem Postweg. Die entsprechenden Formulare und Links finden Geschädigte auf unserer Homepage. Für ihre Mitglieder bietet die Schutzvereinigung einen Zusatzservice an - eine deutschsprachige Ausfüllanleitung mit allen notwendigen Hinweisen und zusätzlichen Informationen zum Verfahren. Damit ist die korrekte Anspruchsanmeldung problemlos möglich. Weitere Infos unter www.dsw-info.de.