DSW warnt vor Negativfolgen des Anlegerschutzgesetzes
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) e.V. begrüßt grundsätzlich die Beschlüsse, die das Bundeskabinett heute gefasst hat, um den Anlegerschutz in Deutschland zu verbessern. „Hier werden einige eklatante Schwachstellen angepackt“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Allerdings hält die DSW nicht alle Beschlüsse für zielgenau.
Dies gilt insbesondere für die neuen Beipackzettel, die „Produktinformationsblätter“. Zwar ist die Einführung einer kurzen und leicht verständlichen Information für Privatanleger überfällig, doch mit den individuellen Produktinformationsblättern wird dieses Ziel womöglich verfehlt: „Wir befürchten, dass sich die Kreditinstitute noch mehr aus der Anlageberatung insbesondere in Einzelwerten wie Aktien zurückziehen“, warnt Hocker.
Es ist zu befürchten, dass die Finanzinstitute die Blätter nur noch für eine sehr kleine Zahl ausgesuchter Wertpapiere entwickeln und vorhalten. Aktien, Fonds oder Zertifikate, für die dann keine Beipackzettel vorliegen, verschwinden aus der Beratung. Die Auswahl findet damit nicht mehr auf Basis der Kundenwünsche und damit anlegergerecht statt, sondern wird im Vorfeld im Kreditinstitut intern entschieden. „Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein“, so Hocker. Die DSW plädiert daher dafür, einheitliche Informationsblätter für Produktgattungen oder Anlagegruppen einzuführen.