DSW bietet geschädigten Solar-Millennium-Anlegern Informationsservice
Der Insolvenzantrag des Solarunternehmens Solar Millennium hat mit einem Schlag eine ganze Branche in Misskredit gebracht. Dabei ist der tiefe Fall der Gesellschaft, die ihr Geld unter anderem mit dem Bau von Solarkraftwerken verdiente, wie es scheint, eher dem schillernden Management zu verdanken. „Mit dem Thema erneuerbare Energie war in den letzten Jahren viel Geld zu verdienen. Dass gerade in derart gewinnträchtigen Branchen immer wieder Glücksritter auftauchen, war ja bereits zu Zeiten des Neuen Marktes in einigen Fällen zu beobachten“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), den Fall.
Geschädigten Aktionären rät der Anlegerschützer, zunächst Ruhe zu bewahren: „Schnellschüsse lohnen sich nicht. Bevor man rechtliche Schritte einleitet, muss eine tragfähige Informationsbasis vorhanden sein. Zurzeit ist das noch nicht der Fall“, so Tüngler. Die DSW bietet geschädigten Anlegern, die sich unter der Mail-Adresse dsw@dsw-info.de oder per Fax (0211/6697-60) mit dem Kennwort „Solar Millennium“ registrieren, einen Informationsservice.
Aktuell erwägt die DSW auch die Stellung einer Anzeige. „Uns geht es aber nicht um die strafrechtliche Genugtuung, sondern schlichtweg um den Ersatz des entstandenen Schadens, der für die betroffenen Anleger hier immens ist“, erklärt Tüngler. Anleihegläubigern rät die Schutzvereinigung zudem, ihre Ansprüche möglichst bald dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Volker Böhm vom Nürnberger Büro der Insolvenzverwaltungskanzlei Schultze & Braun, gegenüber anzumelden.
Eine besondere Rolle bei der Aufklärung des Falles könnte nach Meinung der DSW noch Utz Claassen zukommen. Der ehemalige EnBW-Chef hatte seine Position als neuer Vorstandsvorsitzender der Solar Millennium AG bereits nach wenigen Wochen wieder aufgegeben. „Sollte Herr Claassen zum Zeitpunkt seiner Kündigung bereits gewusst haben, dass bei der Gesellschaft etwas nicht stimmt, stellt sich schon die Frage ob er als noch amtierender Vorstandsvorsitzender nicht eine entsprechend aufklärende Adhoc-Meldung hätte veröffentlichen müssen“, sagt Tüngler.