DSW kritisiert BGH Urteil als realitätsfern - Politik ist gefordert
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) sieht die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Aufklärungspflichten von Anlageberatern und –vermittlern über Provisionen sehr kritisch: der III. Zivilsenat hatte in seinem jetzt veröffentlichten Urteil (BGH III ZR 170/10) erneut befunden, dass freie Finanzvermittler anders als Berater nicht verpflichtet seien, ungefragt über Provisionen Auskunft zu erteilen. „Es widerspricht unserem Verständnis von Anlegerschutz, dass unterschiedliche Schutzniveaus bei gleicher Leistung zementiert werden“, so Marc Tüngler, Geschäftsführer der DSW. Der Kunde kann schlichtweg nicht erkennen, ob er „beraten“ oder „vermittelt“ wird – dabei ist genau das laut BGH für seine Rechte ganz zentral.
In der Urteilsbegründung geht der Zivilsenat sogar noch weiter. So soll der Vermittler noch nicht einmal auf Nachfrage des Kunden verpflichtet sein, Auskunft über Kickbacks (Provisionen) zu erteilen. Dies ist nach Ansicht der DSW nicht hinnehmbar. Daher sieht die Schutzvereinigung dringenden Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers: „Nachdem der BGH die Rechte von Anlegern erneut massiv beschnitten hat, muss endlich der Gesetzgeber einheitliche Schutzniveaus für alle Vertriebswege garantieren“, so Tüngler.