DSW wird SAP-Gremien zunächst nicht entlasten
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. wird Vorstand und Aufsichtsrat des Technologieriesen SAP AG bei der Hauptversammlung am 25. Mai in Mannheim nicht entlasten. Stattdessen hat die DSW einen Gegenantrag zur Vertagung der Entlastung beider Gremien gestellt.
Hintergrund hierfür ist die Milliardenstrafe, die SAP an den US-Rivalen Oracle zahlen soll. Ein US-Gericht hatte die Walldorfer wegen Datendiebstahls zu einer Schadensersatzzahlung von 1,3 Milliarden Dollar verurteilt. SAP selbst hatte das Prozessrisiko zuvor mit nur 40 Millionen Euro eingestuft. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie es bei SAP zu einer für Aktionäre so gravierenden Fehleinschätzung des Prozessausgangs kommen konnte“, so DSW-Geschäftsführerin Jella Benner-Heinacher.
Nach Ansicht der DSW soll nun zunächst festgestellt werden, ob der Vorstand durch die Fehleinschätzung Sorgfaltspflichten verletzt hat. Zugleich soll geklärt werden, ob der Aufsichtsrat die Schadensersatz- pflicht des Vorstands geprüft hat. Aus diesem Grund beantragt die DSW, die Entlastung beider Gremien zu vertragen.