DSW lehnt Kandidaten für RWE-Aufsichtsrat ab
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. lehnt die Wahl von insgesamt vier Vertretern der kommunalen Aktionäre (Städte und Gemeinden) in den Aufsichtsrat des Energieversorgers RWE strikt ab. Zur Hauptversammlung des Unternehmens am 20. April 2011 hat die DSW einen entsprechenden Gegenantrag gestellt. „Es gibt mehrere ganz entscheidende Gründe, warum die kommunalen Vertretern nicht in den Aufsichtsrat zu wählen sind“, so Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Zum einen sollte die Kapitalseite des Kontrollgremiums entsprechend dem jeweiligen Aktienanteil besetzt sein. Bei einem gemeldeten Anteilsbesitz von 16 Prozent wären daher maximal zwei kommunale Aufsichtsräte akzeptabel. Vier Vertreter sind aus Sicht der DSW absolut nicht angemessen. Zugleich ist fraglich, ob die vorgeschriebene fachliche Eignung nicht ausreichend geprüft wurde. „Wir befürchten, dass die Kandidaten ausschließlich aus kommunalpolitischen Erwägungen nominiert wurden und lehnen dieses Prozedere ab“, so Hocker.
Letztlich ist auch die Beteiligung vieler Kommunen am direkten RWE-Konkurrenten STEAG höchst problematisch. „Unserer Ansicht nach sind die Kandidaten dadurch mit einem dauerhaften und nicht lösbaren Interessenkonflikt belegt“, so Hocker. Aus diesen Gründen stellt die DSW den Antrag, die Kandidaten nicht in den RWE-Aufsichtsrat zu wählen und fordert alle Aktionäre zur Unterstützung des Gegenantrags auf.