Klagemöglichkeit gegen Ratingagenturen: DSW warnt Lehman-Geschädigte vor Aktionismus
Eine aktuelle Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts lässt deutsche Käufer von Zertifikaten der Pleitebank Lehman-Brothers wieder hoffen. Erstmals ließen die Richter das Verfahren eines Privatanlegers gegen die amerikanische Ratingagentur Standard & Poor‘s vor einem deutschen Gericht zu. Der Investor begründete seine Klage damit, dass die Kaufentscheidung auf der positiven Bewertung durch die Ratingagentur beruhte. Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) bewertet die Entscheidung positiv, warnt allerdings vor Aktionismus. „Das ist ein Hoffnungsschimmer, nicht mehr aber auch nicht weniger“, kommentiert der neue DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler den Frankfurter Richterspruch. „Das Oberlandesgericht hat lediglich die Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen solchen Rechtsstreit bejaht. Ob ein begründeter Zahlungsanspruch besteht, wurde nicht entschieden. Im Moment ist die Informationsbasis zu dünn, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die erste Pflicht heißt: informieren“, so Tüngler weiter.
Die DSW prüft nun, welche Möglichkeiten die Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts für andere Investoren bietet, die ebenfalls mit Lehman-Zertifikaten ihr Geld verloren haben. „Das Problem ist und bleibt die Anspruchsgrundlage“, erklärt Tüngler. Schließlich habe es zwischen Ratingagenturen auf der einen und Anlegern auf der anderen Seite kein Vertragsverhältnis gegeben, das einen Schadenersatz rechtfertigt. Betroffenen rät Tüngler, sich aktiv auf dem Laufenden zu halten.