Say on Pay: 78% der MDAX Unternehmen stimmen über Vergütung ab / Bei SDAX Unternehmen herrscht noch ein großer Nachholbedarf
Seit 2009 haben auch deutsche Unternehmen durch das VorstAG (Gesetz über die Angemessenheit der Vorstandsvergütung) die Möglichkeit, den konsultativen Beschluss über die Vergütungssysteme und -struktur durch die Hauptversammlung wahrzunehmen. International ist dies bereits üblich. Der deutsche Gesetzgeber setzt dabei auf Freiwilligkeit.
Nachdem der DAX 30 inzwischen das Votum der Aktionäre zur Vergütungsstruktur der Vorstände voll umgesetzt hat, befindet sich auch der MDAX in 2011 auf einem guten Weg. „Immerhin 78 Prozent aller MDAX Unternehmen haben entweder in 2010 oder in 2011 dieses rechtlich nicht verbindliche Votum der Aktionäre auf die Tagesordnung gesetzt“, sagt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW).
Das ist ein voller Erfolg für die DSW, die vor der Hauptversammlungssaison 2011 alle MDAX, SDAX und TecDAX Unternehmen angeschrieben und aufgefordert hat, ein Vergütungsvotum auf die Tagesordnung zu setzen. Bei den verbleibenden Gesellschaften des MDAX, die bisher diesen Tagesordnungspunkt noch nicht auf der Agenda hatten, wurde bereits signalisiert, dass dies spätestens in den nächsten zwei Jahren der Fall sein soll.
Anders sieht die Situation allerdings beim SDAX aus. Hier liegt die Akzeptanzquote doch deutlich unter der der DAX 30 und der MDAX Unternehmen. Lediglich 42 Prozent aller SDAX Unternehmen haben in 2010/2011 das „Say on Pay“-Votum auf die Agenda gesetzt. Die Mehrheit, nämlich 46 Prozent, hat davon bisher noch keinen Gebrauch gemacht. Ulrich Hocker: „Hieran zeigt sich, dass bei den SDAX Unternehmen hinsichtlich der Aktionärsmitbestimmung zur Vergütungsstruktur noch ein deutlicher Verbesserungsbedarf für die Hauptversammlungssaison 2012 besteht.“ Insofern wird sich die DSW in 2012 vor allen Dingen diesen Gesellschaften widmen.
Begründet wird die Verweigerungshaltung häufig mit einem Hinweis auf eine Familie als Großaktionär. Diese Argumentation ist in sich aber nicht schlüssig. Ulrich Hocker: „Corporate Governance-Standards gelten für alle börsennotierten Unternehmen, ohne Unterschied, ob der Großaktionär eine Familie oder eine andere Gesellschaft ist. Insbesondere gilt das, wenn außenstehende Aktionäre ihre Zufriedenheit hinsichtlich der Vergütungsstruktur nur über die Hauptversammlung äußern können.“
Eine angenehme Überraschung stellt dagegen die Entwicklung im TecDAX dar. Hier hat das Vergütungsvotum offensichtlich einen großen Anklang gefunden, denn 63,33 Prozent aller TecDAX Unternehmen haben diese in den letzten zwei Jahren von den Aktionären absegnen lassen. Nur noch bei 26,67 Prozent besteht Nachholbedarf. Dennoch besteht hier Grund zur Hoffnung, dass das „Say on Pay“ in den nächsten Jahren Eingang in deren Tagesordnungen findet.
Zusammenfassend lässt sich aus Sicht der DSW sagen, dass die vom Gesetzgeber eingeführte freiwillige Möglichkeit, die Aktionäre über die Vergütungsstruktur des Vorstandes abstimmen zu lassen, inzwischen Best Practice in Deutschland ist. Bei den DAX 30 ist dies auf uneingeschränkte Akzeptanz getroffen, während in MDAX und TecDAX zumindest bei einer Minderheit noch Nachholbedarf besteht. Augenmerk in 2012 sollte jedoch gerichtet werden auf die SDAX Gesellschaften, die hier noch deutlichen Nachholbedarf haben.
DSW-Grafiken Vergütungsvotum Unternehmen MDAX, SDAX & TECDAX 2010/2011