Shell-Sammelklage: Die Auszahlung der Entschädigung beginnt
Rund 400 Millionen Dollar wird der Ölkonzern Shell in den kommenden Wochen an einen Teil seiner Aktionäre zahlen. Dazu hatte sich das Unternehmen im Rahmen eines in den Niederlanden geschlossenen Vergleichs verpflichtet. Hintergrund waren zu hoch bewertete Ölreserven. „Anspruch auf einen Ausgleich haben Aktionäre, die ihre Papiere zwischen dem 8. April 1999 und dem 18. März 2004 gekauft haben und ihre Forderungen bis zum 5. November 2010 angemeldet hatten“, erläutert Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). In Deutschland sind viele hundert Anleger auf Anraten der DSW diesen Schritt gegangen. Nun beginnt das Auszahlungsverfahren. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach Kaufdatum und Haltedauer der Aktien. Zusätzlich erhalten Privatanleger eine allgemeine Aufwandsentschädigung von jeweils 52,08 Dollar. Insgesamt ist das Verfahren nach Ansicht der DSW schon jetzt ein Erfolg: „Der bürokratische Aufwand hält sich im Gegensatz zu vielen US-Sammelklagen in Grenzen. Dennoch erhalten Privatanleger eine substanzielle Aufwandsentschädigung. Das zeigt, dass das niederländische so genannte Stiftungsverfahren als Modell für europaweite Sammelklagen durchaus Vorbildcharakter hat und dass es sich gelohnt hat, daran teilzunehmen“, zieht Benner-Heinacher Bilanz.