Sky-Aktionären bleiben nur wenige Tage zur Geltendmachung von Ansprüchen
Am 22.11.2011 wird es genau ein Jahr her sein, dass die Sky Deutschland AG eine Ad-hoc-Mitteilung mit für die Aktionäre fatalem Inhalt veröffentlichte. In der Meldung wies das Unternehmen auf erhebliche Beanstandungen seitens der Aufsichtsbehörde BaFin hin. Die BaFin hatte festgestellt, dass Lagebericht und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007 fehlerhaft waren. Der massivste Vorwurf betraf die angegebene Zahl der Abonnenten. „Anleger, die vor der Mitteilung Aktien des Bezahlsenders gekauft haben, hatten ein völlig falsches Bild von der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft“, sagt Marc Tüngler, Geschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Nun haben die betroffenen Anleger nur noch wenige Tage Zeit, um eventuelle Schadenersatzansprüche geltend zu machen. „Am 22.11.2011 läuft die Frist aus“, sagt Tüngler. Sky-Aktionäre, die ihre Ansprüche gegen eine mögliche Verjährung sichern wollen, können sich unter der Mailadresse info@dsw-info.de oder telefonisch (0211/6697-02) an die DSW wenden.