DSW: Annahme des Griechenangebotes kann teuer werden
Die griechische Regierung will einen Teil seiner Schulden zurückkaufen. Privatanleger können bis zum 7. Dezember ihre Preisvorstellung nennen. Die vorgegebene Spanne reicht dabei je nach Laufzeit der Anleihen von rund 30 bis 40 Prozent des Nennwertes. Das Ganze wird im Rahmen einer sogenannten „holländischen Auktion“ stattfinden. Dabei wird aus allen Angeboten der Durchschnitt gebildet. Zum Zug kommen dann nur die Anleger, die genau diesen Wert oder weniger aufgerufen haben. Wer zu viel verlangt hat, geht leer aus.
Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) rät Anlegern von einer Teilnahme an dem Verfahren ab. „Wer aussteigen will, sollte dies über die Börse tun. Grundsätzlich sollte man aber ohnehin nur dann verkaufen, wenn aktueller Finanzbedarf besteht und man mit den steuerlichen Folgen leben kann. Denn eins ist klar: Wer aussteigt, egal auf welchem Weg, gibt möglicherweise die Klageberechtigung aus der Hand“, kommentiert DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler den Vorstoß aus Griechenland.
Der juristische Hintergrund: Wer Papiere verkauft, die ihm gegen seinen Willen eingebucht wurden, handelt als Eigentümer und akzeptiert damit die Eigentümerposition. „Es gibt Juristen, die darin eine nachträgliche Zustimmung in den Zwangsumtausch sehen. Und wer zugestimmt hat, der hat keine Klageberechtigung mehr“, erklärt Tüngler.
Steuerlich gilt, dass zumindest die durch Zwangsumtausch bezogenen Papiere Finanzinnovationen sind. Im günstigen Fall wird dabei die Differenz zwischen Verkaufserlös und Einstandspreis versteuert. Im ungünstigen Fall - wenn kein Einstandskurs eingebucht wurde – wird der gesamte Verkaufserlös steuerwirksam.