DSW rät zur Ablehnung des griechischen Angebots
In den vergangenen Tagen haben Privatanleger, die griechische Staatsanleihen besitzen, Post von ihrer depotführenden Bank bekommen. Inhalt war das Umtauschangebot der Republik Griechenland. „Anleger sollen auf mindestens 53,5 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Da die neuen Anleihen aber Laufzeiten von 30 Jahren haben werden, wird der Verzicht gerade für diejenigen, deren Papiere in 2012 fällig wären, noch deutlich höher ausfallen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Wir raten daher insbesondere Investoren, deren Papiere kurze Restlaufzeiten haben, das Angebot nicht anzunehmen“, so Tüngler weiter.
Das Risiko ist dabei überschaubar. Sollte die Zustimmungsquote zwischen 75 und 90 Prozent des ausstehenden Nominalkapitals liegen, wird es aller Voraussicht nach zu einem Zwangsumtausch kommen. Anleger, die sich gegen den Umtausch entschieden haben, werden also behandelt als hätten sie zugestimmt und verlieren somit nichts. „Sollte die Quote über 90 Prozent liegen, wird der Umtausch freiwillig durchgeführt. Im Ergebnis dürfte das bedeuten, dass sich an der Endfälligkeit der Anleihen derjenigen Investoren, die sich gegen das Angebot entschieden haben, nichts ändert. Bei den 2012 fälligen Anleihen besteht dann durchaus die Chance einer Rückzahlung zum Nennwert“, sagt Tüngler.
Eine Annahme des Angebotes sollten aus Sicht der DSW nur Anleger in Betracht ziehen, die aus Sicherheitsgründen eine Risikoreduktion wünschen und Anleihen im Depot haben, die längere Laufzeiten aufweisen. „Für diese Anleger könnte der Umtausch trotz Kapitalschnitt aus zwei Gründen für mehr Sicherheit sorgen: Zum einen sind die neuen Anleihen nach englischem Recht zu beurteilen, und damit gegen weitere Änderungen der Anleihebedingungen besser abgesichert, zum anderen sind 15 Prozent des Nennwertes über PSI- oder EFSF-Anleihen abgesichert, hinter denen die Europäische Finanzierungsstabilisierungsfazilität und damit ein sicherer Schuldner steht“, erklärt Tüngler.
Keinen Handlungsbedarf gebe es derzeit für Anleger, die griechische Anleihen im Depot haben, die bereits jetzt nach englischem Recht zu beurteilen sind. Diese Anleihen sind daran zu erkennen, dass die ISIN (die internationale Wertpapierkennnummer) nicht mit „GR“ beginnt. „Bei diesen Anleihen ist allerdings zu beachten, dass die Konditionen durch Gläubigerversammlungen, die bereits terminiert sind, geändert werden können“, so Tüngler.