DSW: Schlechte Nachrichten für Deikon-Gläubiger – Jetzt müssen alle aktiv werden
„Die Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH endeten für die geschädigten Anleihebesitzer alles andere als positiv“, kommentiert Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), das Ergebnis der Veranstaltungen, die am gestrigen Donnerstag stattgefunden haben. Einziger Tagesordnungspunkt war die Wahl gemeinsamer Vertreter, die die Interessen der Anleihegläubiger aus den drei Hypothekenanleihen des insolventen Kölner Immobilienunternehmens gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten sollten.
„Dass die Wahl eines Gläubigervertreters gescheitert ist, könnte für die Betroffenen gravierende Nachteile mit sich bringen“, so Hechtfischer weiter. So müssen die Anleihegläubiger ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter nun selbstständig anmelden. „Das ist eigentlich die typische Aufgabe eines Gläubigervertreters“, sagt Hechtfischer. Es gebe für die Gläubiger dabei zwei Schwierigkeiten, so der DSW-Experte weiter: „Zum einen haben die Gläubiger nur bis zum 19.11.2012 Zeit, um ihre Ansprüche kostenfrei anzumelden. Zum anderen ist noch unklar, in welcher Form der Anleihebesitz gegenüber dem Insolvenzverwalter offen nachgewiesen muss.“
Offen ist zudem, ob die Papiere weiter über die Börse gehandelt werden. Schließlich werden jetzt zwei Gattungen von Anleihen entstehen. Die, deren Ansprüche ordnungsgemäß angemeldet sind, und die, bei denen das nicht der Fall ist. „Für den Käufer eines solchen Papiers ist das nicht erkennbar. Wer eine Anleihe erwischt, die nicht angemeldet ist, läuft Gefahr, am Ende mit leeren Händen dazustehen. Das könnte die Börse zum Anlass nehmen, die Notierung der Papiere einzustellen“, warnt Hechtfischer.
Die DSW übernimmt für ihre Mitglieder die Anmeldung der Ansprüche aus den Anleihen kostenfrei. Informationen können per Mail (info@dsw-info.de) angefordert werden.