WGF-Insolvenzantrag ist nur der Beginn zwingender Veränderungen
Der Fall der insolventen Immobiliengesellschaft WGF AG spitzt sich immer weiter zu. Über 200 Millionen Euro schuldet das Unternehmen vor allem privaten Anleihegläubigern. Während die geschädigten Anleger nicht wissen, wie viel sie von ihrem Geld wiedersehen werden, versucht der WGF-Vorstand, seine Macht in der Gesellschaft zu erhalten. Ziel ist eine so genannte „Insolvenz in Eigenverwaltung“. Bei dieser Form würde die Unternehmensleitung weiterhin alle Entscheidungen treffen, während sonst ein Insolvenzverwalter das Ruder übernehmen würde.
„Aus unserer Sicht ist arg daran zu zweifeln, ob die aktuelle WGF-Führung wirklich geeignet ist, die Gesellschaft wieder in sicheres sowie ruhigeres Fahrwasser zu lenken. Unseres Erachtens ist externer Sachverstand hier dringend notwendig, nachdem der amtierende Vorstand das Unternehmen in die Insolvenz geführt hat“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Die WGF-Führung hat den Kapitalmarkt über die Situation des Unternehmens komplett im Dunkeln gelassen. Erst der berechtigte Zwang durch die Börse Düsseldorf hat dazu geführt, dass die Investoren die Wahrheit erfuhren. Es ist erstaunlich, dass der Aufsichtsrat dies so zulässt und keine Konsequenzen zieht – für den Vorstand und auch für sich selbst“, so Tüngler weiter.
„Zugleich begrüßen wir, dass die Staatsanwaltschaft bereits mögliche Pflichtverstöße und Vergehen prüft. Dies ist für alle Beteiligten der beste Weg, um die Vorgänge um die Insolvenz, die ausgebliebene Kapitalmarktkommunikation und die insgesamt unerträgliche Situation grundlegend überprüfen zu lassen. Schadensersatzklagen sind dennoch wohl nicht zu vermeiden, da sich die Anleger unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz falsch oder gar nicht informiert fühlen“, erklärt Tüngler.