DSW-Sonderprüfung bei ThyssenKrupp mit ersten Ergebnissen
Die ThyssenKrupp AG hat erste Ergebnisse der Sonderprüfung veröffentlicht, die das Unternehmen auf Basis eines Antrags der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) freiwillig in Auftrag gegeben hatte. Danach bestätigt der Bericht, dass ThyssenKrupp beim Thema Compliance auf dem richtigen Weg ist. Der Vorstand ist vom Aufsichtsrat gebeten worden, die in dem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen zu prüfen und – soweit notwendig oder sinnvoll – umzusetzen. Einzelne Empfehlungen der Sonderprüfer wurden vom Aufsichtsrat bereits aufgegriffen und etwa in der geplanten Aktualisierung von Geschäftsordnungen berücksichtigt.
„Endgültig würdigen können wir den Bericht natürlich erst, wenn er vollständig vorliegt“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Das werde, wie vereinbart, mit der Einberufung der Hauptversammlung der Fall sein. „Grundsätzlich zeigt der Fall ThyssenKrupp aber, dass der Weg einer freiwilligen Sonderprüfung aus Sicht von Aktionären und Unternehmen sehr gut zur Klärung offener Fragen geeignet ist“, so Hechtfischer weiter.
ThyssenKrupp habe mit der Lösung erfolgreich Neuland in der Corporate Governance beschritten. „Das könnte eine Blaupause dafür werden, wie Aktiengesellschaften zukünftig mit solchen Problemen umgehen“, erklärt Hechtfischer.