Freiwillige Sonderprüfung bei ThyssenKrupp
Die Stimmung auf der Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG im Januar war ausgesprochen rau. Kein Wunder bei einer derart langen Problemliste: Schlechte Zahlen, Kartellvorwürfe und massive Verluste mit Investitionen in Amerika beherrschten die Diskussion. Zur Aufklärung beantragten im Rahmen des Aktionärstreffens die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) und Christian Strenger (Privataktionär) entsprechende Sonderprüfungsanträge. Nun hat der ThyssenKrupp-Vorstand auf Basis der Anträge einer freiwilligen Sonderprüfung zugestimmt.
„Das Unternehmen setzt damit ein klares Signal für eine unabhängige Aufklärung gemeinsam mit den Aktionären. Das zeigt: der Kulturwandel findet nicht nur auf dem Papier statt, sondern wird tatsächlich gelebt“, kommentiert Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer, die Entscheidung. „Hervorzuheben ist, dass wir mit dieser Lösung echtes Neuland betreten – zumindest was den Umfang und auch die Tatsache betrifft, dass es sich bei der ThyssenKrupp AG um einen DAX-Konzern handelt“, so Tüngler weiter.
Die aus Sicht der DSW wesentlichen Punkte, also die Prüfung des internen Überwachungssystems zur Prävention von Compliance-Verstößen sowie des Compliance-Management-Systems zur Verhinderung von Kartell- und Korruptionsverstößen, werden mit der freiwilligen Sonderprüfung ebenso abgedeckt, wie die Frage, ob der Prozess des Investitionscontrollings bei Großinvestitionsprojekten ordnungsgemäß aufgestellt ist.
„Als Sonderprüfer wurde die von uns vorgeschlagene BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, und Professor Hans-Joachim Böcking von der Goethe Universität in Frankfurt, berufen“, sagt Tüngler.
Der Sonderprüfungsbericht soll den ThyssenKrupp-Aktionären ab der Einberufung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht werden.