Griechenland-Klagen auf dem Vormarsch
Rund 1000 Anleger mit einem Volumen von insgesamt 50 Millionen Euro habe sich bisher in der der Arbeitsgemeinschaft-Griechenland-Anleihen (AGA) der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) zusammengeschlossen. Die Anleger werden zurzeit wie angekündigt zu Klagegemeinschaften zusammengefasst. Für große Städte wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, München und Stuttgart ist das angesichts der Vielzahl der dort Geschädigten bereits vorbereitet. Für die Anleger, deren Wohnsitze anderen Landgerichten zugeordnet sind, werden schnellstmöglich entsprechende Gemeinschaften organisiert. „Wer sich noch nicht entschieden hat, kann sich jetzt noch anschließen. Sozusagen kurz vor Toresschluss“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Sobald die letzten AGA-Klagen endgültig eingereicht seien, gebe es diese Möglichkeit nicht mehr.
Bundesregierung verweigert Griechenlandanlegern Unterstützung
Wie wenig kooperativ die Bundesregierung den geschädigten Anlegern gegenüber ist, zeigt ihre Weigerung, eine Klageschrift zuzustellen. „Wir wollten eine bereits am Landgericht Kiel eingereichte Klage auf diplomatischem Wege in Griechenland zustellen lassen“, berichtet Dirk Unrau, DSW-Landesgeschäftsführer für Hamburg und Schleswig Holstein, sowie zuständiger Anwalt in Sachen Griechenland. „Als Reaktion haben wir eine glatte Ablehnung bekommen. Dabei ist ein solches Vorgehen durchaus üblich, wenn es um Verfahren gegen EU-Staaten geht“, erklärt der Jurist. Den weiteren Fortgang kann die Weigerung der Regierung allerdings nur wenig verzögern. „Wir werden nun den klassischen Weg beschreiten und die Klageschrift direkt an das zuständige Ministerium schicken“, so Unrau.
EZB auf Herausgabe wichtiger Unterlagen verklagt
Ebenfalls im Visier der Anlegerschützer ist die Europäische Zentralbank (EZB), die ja – genau wie die nationalen Notenbanken – von dem Schuldenschnitt ausgenommen war. „Für unsere Verfahren wäre es ausgesprochen interessant zu wissen, in welchem Umfang die EZB zum Umschuldungszeitraum griechische Staatsanleihen gehalten hat“, sagt Hechtfischer. „Es gilt festzustellen, wie intensiv der Grundsatz der Gleichbehandlung von Gläubigern verletzt wurde“, ergänzt Unrau. Die EZB verweigert bisher allerdings die Herausgabe der notwendigen Unterlagen. „Wir haben die EZB jetzt auf Herausgabe verklagt. Schließlich steht den EU-Bürgerinnen und Bürgern laut Artikel 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union der uneingeschränkte Zugang zu allen Dokumenten der EU-Organe zu“, sagt Unrau.