Stichtag bei offenen Immobilienfonds bringt Anleger unter Zugzwang
Am 22. Juli beginnt für die Anlageklasse der offenen Immobilienfonds eine neue Zeitrechnung. Ab diesem Tag wird eine zwei Jahre dauernde Ersthaltefrist für Neuanleger eingeführt. Wer also am 22. Juli kauft und gleich darauf wieder kündigt, muss bis 2015 warten, ehe das Geld verfügbar ist. Anders sieht es für Anleger aus, die bereits vor dem Termin Kapital in offene Immobilienfonds investiert haben. „Bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr dürfen alle diejenigen aus dem Bestand verkaufen, deren Anteile vor dem 22. Juli eingebucht wurden“, erläutert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Innerhalb eines Jahres können solche Investoren somit Fondsanteile für bis zu 60.000 Euro zurückgeben. „Wer sicher gehen will, diese Privilegierung noch zu bekommen, sollte den Kaufauftrag bis zum 17. Juli abgegeben haben“, sagt Tüngler. Andernfalls drohe eine zu späte Einbuchung der Anteile.
Für Anleger, die nach dem Termin kaufen, gilt die zweijährige Haltefrist für Neuinvestoren. Wer sich erst nach Ablauf dieser Frist zum Verkauf entschließt, muss ein weiteres Jahr auf das Geld warten. „Der Anleger gibt in jedem Fall den Verkaufsauftrag, ohne zu wissen, zu welchem Preis das Geschäft endgültig abgewickelt wird“, bemängelt Tüngler.
„Ab dem 22.07. wird es bei offenen Immobilienfonds zwei Gruppen von Anteilseignern geben: diejenigen, die schnell wieder verkaufen können, und diejenigen, die bis zu drei Jahre auf ihr Geld warten müssen“, so der Anlegerschützer. Wer grundsätzlich von dem Anlagevehikel „offener Immobilienfonds“ überzeugt ist, hat somit noch eine gute Woche Zeit, zur ersten Gruppe zu gehören. Danach heißt es: Erst investieren und dann warten.