Tipp 24 zieht es nach London – Aktionäre müssen aktiv werden
Die Tipp 24 SE will ihren Unternehmenssitz von Hamburg nach London verlegen. Damit wird die Hauptversammlung am 28. Juni wohl die letzte sein, die in der Hansestadt stattfindet. „Für die deutschen Aktionäre ist das natürlich keine gute Nachricht“, bemängelt Dirk Unrau, Landesgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) in Hamburg und Schleswig Holstein. Doch es gibt für die Anteilseigner der Tipp 24 SE noch einen ganz anderen Grund, auf diesem Aktionärstreffen dabei zu sein oder sich vertreten zu lassen, als nur den Abschied von Hamburg.
„Das Unternehmen muss aufgrund der Verlegung nach London den Aktionären, die gegen den Beschluss stimmen und darüber hinaus Widerspruch einlegen, ein Angebot auf Übernahme ihrer Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung machen“, erklärt Unrau, der für Privatanleger die Hauptversammlung von Tipp 24 besuchen wird. Im Klartext: Wessen Aktien auf der Veranstaltung nicht vertreten sind, der verzichtet auf dieses Recht.
Aktuell liegt das Angebot mit 43,34 Euro zwar unter dem Börsenkurs und ist damit nicht sonderlich attraktiv. „Die Aktionäre, die Widerspruch einlegen, müssen das Angebot nicht annehmen“, stellt Unrau klar. Sie haben aber die Möglichkeit, an einer eventuellen Aufbesserung zu partizipieren. „Tipp 24-Aktionäre sollten daher ihre Rechte als Anteilseigner ausüben und entweder selbst zur Hauptversammlung kommen, oder sich vertreten lassen“, so Unrau.