IVG-Aktionäre klagen gegen Totalenteignung
Wie die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) berichtet, wurde beim Amtsgericht Bonn gegen den Insolvenzplan der IVG Immobilien AG Beschwerde eingelegt. „Der Plan in seiner aktuellen Form missachtet massiv die Eigentumsrechte der IVG-Altaktionäre. Das ist schlicht eine kalte Enteignung durch die Hintertür. Zudem wird den Altaktionären rechtswidrig die Chance genommen, sich beispielsweise über eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht an der neuen IVG zu beteiligen“, sagt die für das Verfahren bevollmächtigte DSW-Vizepräsidentin Daniela Bergdolt.
Laut IVG-Insolvenzplan soll das Grundkapital des Unternehmens auf Null herabgesetzt werden, um es anschließend im Wege einer sogenannten Barkapitalerhöhung wieder zu erhöhen. Für Altaktionäre ist dabei keine Beteiligungsmöglichkeit vorgesehen. „Dieses Vorgehen verletzt unserer Auffassung nach das im Grundgesetz festgeschriebene Eigentumsrecht. Der Plan ist komplett unausgewogen, da die Aktionäre darin schlichtweg ignoriert werden“, schimpft Bergdolt.
Für die DSW hat der Fall IVG zudem eine übergeordnete Bedeutung:
„Diese einseitige Ausnutzung des neuen Insolvenzrechtes zulasten der Altaktionäre haben wir bereits bei der Pfleiderer AG gesehen. Wenn hier jetzt nicht gegengesteuert wird, droht eine Blaupause zu entstehen, wie Eigenkapitalgeber ohne viel Federlesen aus dem Unternehmen gedrängt werden können. Das ist nicht akzeptabel“, prangert DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler an. „Das ist eine Pervertierung der Möglichkeiten des neuen Insolvenzrechts. Eigentlich sollte das Management die Chance der positiven Fortführungsprognose dazu nutzen, den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen. Doch nun scheint es sich zu einer billigen Methode zu entwickeln, ungeliebte Altaktionäre loszuwerden“, so Tüngler weiter.
Betroffene IVG-Aktionäre können sich unter der Mailadresse „dsw@dsw-info.de“ bei der Schutzvereinigung melden, um weitere Informationen abzufragen.