Nach Mox-Telecom-Pleite sollten Gläubiger ihre Forderungen schnell anmelden
Im Juni hatte sich das wirtschaftlich angeschlagene Ratinger Telefonunternehmen Mox Telecom in ein sogenanntes Schutzschirmverfahren gerettet. Das Unternehmen argumentierte, dass eine Bankfinanzierung weggebrochen sei, die kurzfristig nicht habe ausgeglichen werden können. „Drei Monate haben die Gesellschaften unter dem Schutzschirm Zeit, sich mit ihren Gläubigern zu einigen“, erklärt Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Bei Mox Telecom hat das offenbar nicht funktioniert. „Die 2012 begebene Anleihe des Unternehmens war immerhin 35 Millionen Euro schwer. Unsere Erfahrung zeigt, dass insbesondere Privatanleger in solche Mittelstandsanleihen investiert haben“, sagt Hechtfischer.
Jetzt wurde vom Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzerfahren wegen Überschuldung eingeleitet. Zum Insolvenzverwalter ernannte das Gericht den Rechtsanwalt Horst Piepenburg. Die erste Gläubigerversammlung soll bereits am 23. Oktober in Düsseldorf stattfinden. Die Zeit drängt also.
Für die Gläubiger gibt es aus Sicht des Anlegerschützers jetzt zwei wichtige Termine: „Als erstes sind die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Hier läuft die Frist am 12. November aus. Zudem sollte man sich den Termin der Gläubigerversammlung am 23. Oktober dick im Kalender anstreichen. Dort soll ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der die Interessen der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter vertritt.“
Die DSW bietet betroffenen Anleger Unterstützung bei der Forderungsanmeldung an und wird zudem auf der Gläubigerversammlung vertreten sein. Interessierte können sich unter dsw@dsw-info.de registrieren lassen.