Prokon-Anleger vor entscheidender Weichenstellung
Für den angeschlagenen Windparkbetreiber Prokon GmbH wird es zunehmend enger. Aktuell befindet sich das Unternehmen, das über sogenannte Genussscheine rund 1,4 Milliarden Euro bei gut 75.000 Privatanlegern eingesammelt hatte, noch in der „vorläufigen Insolvenz“. Aller Voraussicht nach wird das zuständige Insolvenzgericht Itzehoe Anfang Mai entscheiden, ob daraus eine richtige Insolvenz wird. „Das ist eine entscheidende Weichenstellung. Anleger, die jetzt nicht aktiv werden, laufen Gefahr, Geld zu verlieren“, warnt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Die Anleger müssen sich darüber klar sein, dass zurzeit alle Gläubiger versuchen, ihre Stellung zu verbessern. Am Ende wird es auf die Qualität des Anspruchs ankommen, gerade dann wenn es zum Insolvenzverfahren kommt“, so der DSW-Mann.
Mit dem Übergang in eine „normale“ Insolvenz würde für betroffene Anleger eine völlig neue Situation entstehen. Das Unternehmen müsste erstmals Geld an seine Gläubiger zurückzahlen. „Bisher ist noch kein Cent geflossen. Auch nicht an die Anleger, die ihre Genussscheine gekündigt haben. Wir sind nach intensiver rechtlicher Prüfung der Ansicht, dass die Anleger besser dastehen könnten, als zunächst gedacht“, erläutert der Anlegerschützer. „In den kommenden Wochen sollten betroffene Privatanleger daher sehr genau beobachten, was bei Prokon passiert“, rät Tüngler.
Prokon-Genussscheinbesitzer können sich bei der DSW kostenlos für einen Informationsdienst unter dsw@dsw-info.de registrieren lassen.