Verfassungsgericht prüft neues Insolvenzrecht
Das neue Insolvenzrecht gerät immer mehr in die Kritik. Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) sieht die Gefahr, dass das neue Recht systematisch zulasten von Altaktionären ausgenutzt werden könnte. „Es kann nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sein, dass Aktionäre einer insolventen Gesellschaft, für die es eine positive Fortführungsprognose gibt, einfach rechtlos gestellt werden und letztendlich sogar enteignet werden. Aber genau das beobachten wir in der Praxis“, bemängelt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Jetzt wird das Bundesverfassungsgericht die neuen Regelungen am Fall der IVG Immobilien AG unter die Lupe nehmen. Rechtsanwältin und DSW-Vizepräsidentin Daniela Bergdolt hatte für ihre Mandanten Verfassungsbeschwerde eingelegt, die jetzt angenommen wurde. Anlass der Beschwerde ist der Insolvenzplan der IVG AG. Danach wurde das Grundkapital des Unternehmens zunächst auf Null herabgesetzt, um es anschließend im Wege einer sogenannten Barkapitalerhöhung gleich wieder zu erhöhen.
„Die Altaktionäre hatten keine Möglichkeit, an dieser Kapitalerhöhung teilzunehmen, da ihr Bezugsrecht ausgeschlossen war. Damit haben sie sämtliche Rechte als Aktionäre verloren, obwohl die Gesellschaft weiter existiert und nach wie vor ihren Geschäften nachgeht“, erläutert Bergdolt. „Die Möglichkeiten des neuen Insolvenzrechtes werden ganz klar dazu ausgenutzt, um verschiedene Interessengruppen unterschiedlich zu behandeln. Hier muss das Verfassungsgericht zügig Abhilfe schaffen und der Gesetzgeber nachbessern“, so Bergdolt weiter. „Unserer Ansicht nach ist das ein klarer Verstoß gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum garantiert“, ergänzt Tüngler.