DSW erfolgreich: Mehr Aktien als erforderlich für Sonderprüfungsantrag bei Deutsche-Bank-Hauptversammlung
Die DSW hat ihr Ziel erreicht: Die notwendige Aktienanzahl zur Unterstützung ihres Ergänzungsantrages zur Sonderprüfung auf der Tagesordnung der diesjährigen Deutsche-Bank-Hauptversammlung hat sie weit übertroffen. Damit wird die Bank den Antrag auf Einsetzung eines unabhängigen Sonderprüfers in der Hauptversammlung am 21. Mai zur Abstimmung stellen müssen. „Trotz der kurzen Vorlaufzeit ist es gelungen, die Aktienanzahl, die notwendig ist, um die Tagesordnung einer Hauptversammlung um einen solchen Punkt zu erweitern, deutlich zu übertreffen. Dabei sind es sowohl private, wie auch institutionelle Aktionäre, die unser Begehren unterstützen“, sagt DSW-Präsident Ulrich Hocker. „Bisher sind bei der DSW rund 978.000 stimmberechtigte Aktien registriert worden. Für die Durchsetzung des Antrags hätten 200.000 gereicht. Wir sind zuversichtlich, bis zur Hauptversammlung noch weitaus mehr Aktien zur Unterstützung unseres Antrages zu erhalten“, ergänzt DSW-Vizepräsident Klaus Nieding.
Der externe Prüfer soll nach dem Willen der Anlegerschützer beispielsweise klären, ob die seitens der Bank gebildeten Rückstellungen mit Blick auf anhängige Rechtsverfahren und drohende Vergleichszahlungen in Milliardenhöhe ausreichend sind. Auch die Frage, ob die Risikokontrollsysteme der Bank mittlerweile so angepasst wurden, dass eine Wiederholung solcher Fälle wie etwa die Manipulation des Interbankenzinssatzes Libor unmöglich ist, will die DSW extern prüfen lassen. „Die Ergebnisse der Sonderprüfung sollte die Bank den Anteilseignern dann im Vorfeld der Hauptversammlung 2016 zur Verfügung stellen“, sagt Nieding.
Betroffene Aktionäre können sie sich unter der Telefonnummer 0211 / 6697-02 oder per Mail unter dsw@dsw-info.de nach wie vor registrieren lassen. „Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass sie die Papiere seit mindestens drei Monaten im Depot haben“, erklärt Hocker.