DSW will bei Deutsche Bank AG Sonderprüfung durchsetzen
Auf der diesjährigen Hauptversammlung der Deutsche Bank AG dürfte es spannend werden: Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) will es diesmal nämlich nicht beim Diskutieren belassen: „Unser klares Ziel ist es, auf der Hauptversammlung eine unabhängige Sonderprüfung durchzusetzen. Dafür sammeln wir jetzt so viele Stimmen wie möglich“, erklärt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Zu klären gibt es aus Sicht der Anlegerschützer genug: Etwa die lange Liste anhängiger Rechtsverfahren, drohende Vergleichszahlungen in Milliardenhöhe oder kartellrechtliche Vorwürfe. Deutsche-Bank-Aktionäre, die den Antrag der DSW auf eine Sonderprüfung unterstützen wollen, müssen allerdings schnell handeln. Nur noch bis zum 17. April können sie sich unter Tel: 0211 / 6697-02 oder per Mail unter dsw@dsw-info.de registrieren lassen. „Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass sie die Papiere seit mindestens drei Monaten im Depot haben“, sagt Tüngler.
Die Klärung der offenen Fragen ist für die Aktionäre von überragender Bedeutung: „Sollten etwa die Rückstellungen für Strafzahlungen oder mögliche zivilrechtliche Ansprüche zu niedrig sein, hätte das gravierenden Einfluss auf das Ergebnis“, erklärt DSW-Vizepräsident Klaus Nieding, der die Anlegerschützer bereits seit vielen Jahren auf den Aktionärstreffen der Deutsche Bank AG vertritt. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die Kontrollmechanismen der Bank mittlerweile so justiert sind, dass eine Wiederholung solcher Fälle unmöglich ist. „Und das würden wir uns doch lieber von einem unabhängigen Sonderprüfer bestätigen lassen als von der Bank selber“, sagt Nieding.
„Die Ergebnisse der Sonderprüfung sollte die Bank den Anteilseignern dann im Vorfeld der HV 2016 zur Verfügung stellen“, so Nieding weiter.
Um den Antrag auf die Einsetzung eines Sonderprüfers auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung zu setzen, sind Stimmrechte von Aktien im Nennbetrag von 500.000,-- Euro (bei der Deutsche Bank AG entspricht das rund 200.000 Aktien) notwendig, die seit mindestens drei Monaten im Besitz der jeweiligen Anteilseigner sind.
„Wir fordern alle Aktionäre der Deutsche Bank AG auf, unseren Antrag zu unterstützen. Aktionäre, die sich dem Antrag anschließen wollen, haben allerdings nicht mehr viel Zeit. Sie müssen sich bis zum 17. April bei uns gemeldet haben“, betont Marc Tüngler.