EuGH: Privatanleger können Griechenland wegen Zwangsumtausch ihrer Anleihen in Deutschland verklagen
Kaum ein Tag vergeht, ohne neue Nachrichten über die Finanzmisere Griechenlands. Gestern nun veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine eher dürre Pressemitteilung, die aber für Besitzer älterer griechischer Staatsanleihen ein wichtiger Etappensieg ist. Dabei klingt die Entscheidung der EuGH-Richter zunächst reichlich unspektakulär: Sie stellen klar, dass die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen den griechischen Staat wegen des Zwangsumtauschs ihrer Staatsanleihen nach der EU-Zustellungsverordnung an den griechischen Staat zugestellt werden können. Damit ist der Klageweg in Deutschland frei.
Gegenstand des EuGH-Verfahrens waren unter anderem zwei von der DSW begleitete Klagen, die an den Landgerichten von Kiel und Wiesbaden anhängig sind. „Wir waren uns bewusst, dass es ein langer Weg wird, doch mit der Entscheidung des EuGH haben wir einen sehr wichtigen Schritt gemacht. Wir gehen davon aus, dass jetzt noch mehr Privatanleger den Klageweg beschreiten“, kommentiert DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer das Urteil. „Das ist ein Riesenerfolg für uns. Jetzt haben wir die Möglichkeit, unsere Klagen direkt zuzustellen und können endlich weiter machen. Die Athener Regierung kann nicht mehr auf Zeit spielen und einfach so tun, als gäbe es keinen Rechtsstreit wegen des Zwangsumtauschs griechischer Staatsanleihen im Jahr 2012“, ergänzt Dirk Unrau, DSW-Landesgeschäftsführer für Hamburg und Schleswig-Holstein, der die Klagen anwaltlich vertritt.
Bereits im März 2012 hatte die DSW eine „Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen“ (AGA) ins Leben gerufen. Rund 1000 Anleger, die den mit erheblichem Kapitalverlust verbundenen Zwangsumtausch ihrer griechischen Anleihen nicht hinnehmen wollten, hatten sich daraufhin in der AGA zusammengeschlossen. „Für deutsche Staatsbürger haben wir dabei Klagen vor deutschen Gerichten favorisiert, die einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland zum Inhalt haben. Nach der EuGH-Entscheidung ist diese Tür endlich offen. Nun muss in den eigentlichen Verfahren geklärt werden, ob der ‚Greek-Bondholder-Act‘, also das der Enteignung zugrunde liegende Gesetz, rechtswidrig war – wovon wir nach wie vor ausgehen“, erklärt Hechtfischer.
Betroffene Anleger können sich nach wie vor bei der AGA registrieren lassen: E-Mail: dsw@dsw-info.de Tel.: 0211/6697-01