MAN-Aktionäre bekommen kräftige Nachzahlung
Das Landgericht München hat im Rahmen eines sogenannten Spruchverfahrens die Abfindung für Aktionäre der MAN SE deutlich erhöht (Aktenzeichen: 5 HKO 16371/13). Ursprünglich hatte Volkswagen für die Übernahme der vollen Kontrolle bei dem LKW-Bauer 80,89 Euro je Anteilsschein geboten. Das war nach Meinung der Münchner Richter unangemessen niedrig. Jetzt werden 90,29 Euro je Aktie fällig. „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Meinung gefolgt ist. Unser Einsatz hat sich wirklich gelohnt“, kommentiert Daniela Bergdolt die Entscheidung. Die Anwältin und Vizepräsidentin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) hatte die Interessen der MAN-Aktionäre als Gemeinsame Vertreterin gewahrt. „Die Erhöhung ist substanziell. Das ursprüngliche Angebot von Volkswagen lag ja sogar unter dem damaligen Aktienkurs“, ergänzt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler, der in dem Verfahren für die Schutzvereinigung MAN-Aktionäre anwaltlich vertreten hat.
In der Hauptversammlung der MAN SE vom 6. Juni 2013 war ein sogenannter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten einer 100 prozentigen Tochter der Volkswagen AG beschlossen worden. Da sich mit einem solchen Vertrag die Machtverhältnisse in der betroffenen Aktiengesellschaft dramatisch verändern, sieht der Gesetzgeber hier ein Pflichtangebot seitens des zukünftig beherrschenden Unternehmens vor. „Die Aktionäre können dann entscheiden, ob sie auch unter den geänderten Umständen an der AG beteiligt bleiben wollen, oder ob sie lieber das Angebot annehmen und aussteigen“, erklärt Bergdolt. „Die Höhe eines solchen Angebots kann dann mit einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Was dann – wie auch in diesem Fall – oft zu deutlichen Nachbesserungen für die Aktionäre führt“, sagt Tüngler.
Bei dieser Überprüfung ist das Landgericht München I nun zu dem Ergebnis gekommen, dass das vorliegende Angebot für die MAN-Aktien dem Unternehmenswert des LKW-Bauers nicht angemessen war.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit besteht, Beschwerde dagegen einzulegen.