Verjährung bei Griechenland-Anleihen droht
Seit Mitte Juni 2015 ist klar: Deutsche Privat-Anleger, die 2012 ihre griechischen Staatsanleihen in Papiere mit deutlich schlechteren Konditionen umtauschen mussten, können vor deutschen Gerichten gegen die Athener Regierung wegen des Zwangsumtauschs klagen. Das hatte der Europäische Gerichtshof EuGH in einem Verfahren entschieden, dessen Gegenstand unter anderem zwei von der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) begleitete Klagen waren. „Klar ist aber auch: Ende 2015 verjährt ein Großteil der möglichen Schadenersatzansprüche. Für Anleger, die bis jetzt noch nicht aktiv geworden sind, wird die Zeit langsam knapp“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer.
Die Schutzvereinigung hatte bereits kurz nach dem Zwangsumtausch eine „Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen“ (AGA) ins Leben gerufen, um betroffene Anleger zu unterstützen. „Bei der AGA ging es zunächst um Informationen für geschädigte Anleger. Aber natürlich haben wir auch aktiv die Klagemöglichkeiten geprüft“, erläutert Hechtfischer.
Jetzt bleibt noch ein knapper Monat, um rechtliche Schritte einzuleiten. „Für deutsche Staatsbürger haben wir immer den Klageweg vor deutschen Gerichten favorisiert, der einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland zum Inhalt hat. Die EuGH-Entscheidung hat diese Tür geöffnet. Nun muss in den eigentlichen Verfahren geklärt werden, ob der ‚Greek-Bondholder-Act‘, also das der Enteignung zugrunde liegende Gesetz, rechtswidrig war – wovon wir nach wie vor ausgehen“, so Hechtfischer.
Betroffene Anleger können sich auch jetzt noch unter der Mailadresse dsw@dsw-info.de bei der AGA registrieren lassen und sich den dort gebildeten Klagegemeinschaften anschließen. „Das Vehikel sogenannter Klagegemeinschaften haben wir bewusst gewählt, um das Kostenrisiko möglichst klein zu halten“, erklärt Hechtfischer. „Inzwischen sind bereits vor 58 verschiedenen Amts- und Landgerichten entsprechende Verfahren anhängig“, so der Anlegerschützer weiter.