VW-Aktionäre sollten noch nicht klagen
Am 20. September wurde öffentlich, dass eine große Zahl von VW-Diesel-Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgas-Software ausgestattet ist. Die Reaktion der Börse war verheerend. Der Wert der Aktien des Wolfsburger Autokonzerns hat sich seitdem fast halbiert. „Für betroffene Aktionäre stellt sich nun natürlich die Frage, ob und wenn ja, in welcher Höhe ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
„Wir raten ausdrücklich davon ab, in der aktuellen Phase Anwälte zu mandatieren, die bereits heute sicher wissen wollen, dass Schadensersatzansprüche vorliegen und diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gerichtlich durchzusetzen sind“, warnt Tüngler. „Wir arbeiten derzeit an der Erstellung eines umfassenden Gutachtens, das sich mit den einschlägigen Schadensersatzansprüchen und den Erfolgsaussichten entsprechender Klagen auseinandersetzt“, kündigt Tüngler an.
Aus Sicht der Anlegerschützer geht es nun zuerst darum, sich zu informieren: „Gerade Klageentscheidungen, die ja immer auch mit Kosten verbunden sind, sollten auf einer soliden Informationsbasis getroffen werden“, sagt der DSW-Mann. Die aktuelle Informationslage sei aber noch nicht so beschaffen, dass ernsthaft über die Einleitung von Klagen oder sonstigen Maßnahmen nachgedacht oder gar entschieden werden könne. „Auch ist der Kursverlust allein kein ausreichender Grund, eine Klage zu untermauern“, so Tüngler weiter. Zudem gebe es derzeit keinen Zeitdruck: „In Fällen wie diesem beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr“.
Für betroffene Anleger hat die DSW nun einen Informationsservice eingerichtet. „Wir wollen Aktionären bei der Informationsbeschaffung, -einordnung und insbesondere bei der Entscheidung, ob weitere Schritte eingeleitet werden sollten, behilflich sein“, erklärt Tüngler. Der Informationsdienst, der unter anderem einen fortlaufend aktualisierten Frage- und Antwortenkatalog enthält, steht allen VW-Aktionären offen.
Für eine Registrierung reicht es aus, sich bei der DSW per Email unter kontakt@dsw-info.de oder telefonisch unter 0211/6697-02 zu melden.