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DSW setzt Sonderprüfung bei Deutsche Bank AG durch
Die im DAX notierte Deutsche Bank AG wird sich einer freiwilligen unabhängigen Sonderprüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterziehen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) in mehr als einem Jahr dauernden Gesprächen mit dem Kreditinstitut ausgehandelt hat. Geprüft werde im Rahmen der Sonderprüfung insbesondere, ob die aktuellen Risikokontrollsysteme der Bank ausreichen, um solche Rechtsrisiken frühzeitig zu erkennen, die zu hohen Rückstellungen führen könnten. „Das ist ein außerordentlicher Erfolg für unsere Verhandlungsdelegation einerseits und die gesamte Aktionärsdemokratie andererseits. Jetzt werden wir endlich Klarheit bekommen, wie effektiv die Kontrollmechanismen der Bank wirklich sind“, freut sich Ulrich Hocker, Präsident der DSW.
Federführend in den Verhandlungen war die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth, deren Gründer Klaus Nieding Vizepräsident der DSW und langjähriger HV-Sprecher bei der Deutschen Bank ist: „Es hat lange gedauert, bis die Deutsche Bank bereit war, sich zu einigen. Aber nun haben wir ein Ergebnis im Sinne der Aktionäre. Jetzt wird endlich unabhängig geklärt, ob die aktuellen Risikokontrollsysteme der Bank ausreichen, um eine Wiederholung von Fällen, wie etwa den Skandal rund um die Manipulation des Interbankenzinssatzes Libor, erfolgreich zu verhindern“, erläutert Klaus Nieding, der auf Seiten der Kanzlei die Anlegerschützer im Verfahren rechtlich vertreten und mit der Deutschen Bank AG an vorderster Stelle verhandelt hatte.
Bereits vor der letztjährigen Hauptversammlung der Deutschen Bank am 21. Mai 2015 hatte die DSW ihren Plan, eine Sonderprüfung zu fordern, öffentlich gemacht. Damals war es der Aktionärsvereinigung trotz kurzer Vorlaufzeit gelungen, die Aktienanzahl, die notwendig ist, um die Tagesordnung der Hauptversammlung um einen solchen Punkt zu erweitern, deutlich zu übertreffen. Am Ende waren fast eine Millionen stimmberechtigte Aktien registriert worden – fünfmal mehr als notwendig. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse war jedoch von Anfang an klar, dass eine Durchsetzung des Antrags in der HV kaum möglich sein würde. Dennoch lag die Zustimmungsquote mit damals 14 Prozent überraschend hoch. Die DSW entschloss sich daher, den Antrag auf dem Gerichtsweg durchzusetzen. Im September 2015 wurde beim Frankfurter Landgericht der Antrag auf Sonderprüfung bei der Deutsche Bank AG eingereicht.
Nun hat man sich außergerichtlich auf den Vergleich verständigt. „Wir sind froh über die außergerichtliche Einigung mit der Deutschen Bank. Denn nun haben wir viel schneller als gedacht unser Wunschergebnis erzielt - es wird eine Sonderprüfung geben“, so Nieding.
Beide Parteien haben sich auf die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als möglichen Sonderprüfer verständigt. Der Prüfungsbericht soll – sobald er final vorliegt – den Aktionären der Deutsche Bank AG auf der Internetseite der Bank zur Verfügung gestellt werden.