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Gefährliche Abstimmungsfalle bei der KWG AG
Für den 7. Oktober hat die KWG AG eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Hauptthema auf dem Aktionärstreffen wird die Umwandlung des Wohnimmobilienunternehmens von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH sein. „Das wäre der Abschied von der Börse und damit natürlich auch von der einfachen Handelbarkeit der Anteile. Wer jetzt nicht aktiv wird, bleibt in der GmbH gefangen und ist im Fall des Falles darauf angewiesen, Käufer für seine GmbH-Anteile zu finden“, sagt Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
Die Anlegerschützer sind alarmiert und warnen wie schon im Juli bei der Deutsche Office AG die betroffenen Anleger: „Das Unternehmen bietet nur den Aktionären eine Barabfindung an, die gegen den Beschluss über den Formwechsel Widerspruch zu Protokoll einlegen und anschließend ihr Ausscheiden aus der Gesellschaft erklären. Alle anderen haben keinen Anspruch auf die Barabfindung.“ Vor diesem Hintergrund rät Hechtfischer dringend allen KWG-Aktionären, ihre Stimmrechte auf der kommenden Hauptversammlung selbst zu vertreten oder vertreten zu lassen.
Die DSW wird auf der außerordentlichen Hauptversammlung der KWG AG natürlich vor Ort sein und bietet Aktionären, die nicht selbst an der Veranstaltung teilnehmen können, an, ihre Stimmrechte dort zu vertreten.
Mehr Informationen können per Telefon (0211-6697-02) oder per Mail (dsw@dsw-info.de) angefordert werden.